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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 1 R 631/17   

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https://dejure.org/2020,75683
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 1 R 631/17 (https://dejure.org/2020,75683)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.02.2020 - L 1 R 631/17 (https://dejure.org/2020,75683)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - L 1 R 631/17 (https://dejure.org/2020,75683)
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  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 1 R 631/17
    Der Senat hat die Beteiligten auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 14. März 2018 - B 12 KR 13/17 R - hingewiesen.

    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr. des Bundessozialgerichts [BSG], u. a. Urteil vom 29. August 2012 B 12 R 14/10 R -, Rn. 25; Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R -, Rn. 21; Urteil vom 16. August 2017 - B 12 KR 14/16 R -, Rn. 17; Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 13/17 R -, Rn. 16).

    Demgegenüber ist eine "unechte", auf bestimmte Gegenstände begrenzte Sperrminorität nicht geeignet, die erforderliche Rechtsmacht zu vermitteln (BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 13/17 R -, Rn. 21).

    Solche Vereinbarungen wären bei der Bewertung der Rechtsmachtverhältnisse jedenfalls im Zusammenhang mit der Entscheidung über den sozialversicherungsrechtlichen Status nicht zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 13/17 R -, Rn. 22 m. w. N.; Senatsurteil vom 19. Juli 2018 - L 1 R 54/16 -).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 1 R 631/17
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr. des Bundessozialgerichts [BSG], u. a. Urteil vom 29. August 2012 B 12 R 14/10 R -, Rn. 25; Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R -, Rn. 21; Urteil vom 16. August 2017 - B 12 KR 14/16 R -, Rn. 17; Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 13/17 R -, Rn. 16).

    Ob eine Beschäftigung vorliegt, ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es im Rahmen des rechtlich Zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R -, Rn. 16).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2018 - L 1 R 54/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 1 R 631/17
    Solche Vereinbarungen wären bei der Bewertung der Rechtsmachtverhältnisse jedenfalls im Zusammenhang mit der Entscheidung über den sozialversicherungsrechtlichen Status nicht zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 13/17 R -, Rn. 22 m. w. N.; Senatsurteil vom 19. Juli 2018 - L 1 R 54/16 -).

    Bei keinem dieser Rechtsgeschäfte ging der Kläger ein eigenständiges unternehmerisches Risiko ein, sondern trug allenfalls das Ausfallrisiko des jeweiligen Darlehensnehmers (vgl. hierzu bereits das Senatsurteil vom 19. Juli 2018 - L 1 R 54/16 -).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 1 R 631/17
    Der Umstand, dass er hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung einer Tätigkeit im Wesentlichen frei war, entspricht gerade bei Diensten höherer Art dennoch einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, wenn sie fremdbestimmt bleiben, weil sie in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - Rn. 23).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 1 R 631/17
    Ungeachtet dessen ist auch nicht einmal im Ansatz ersichtlich, dass die Beigeladene wirtschaftlich wesentlich von dem gewährten Darlehen bzw. der Bürgschaft abhängig war, diese Abhängigkeit nur durch die Mitwirkung des Klägers vermieden werden konnte und dem Kläger deshalb auch bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Geschäftsführer ein die Beigeladene dominierender Einfluss hätte zukommen können (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R -, Rn. 27 m. w. N.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. April 2016 - L 8 R 761/15 -, juris Rn. 86; Urteil vom 17. Oktober 2018 - L 8 R 1031/17 -, juris Rn. 88).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2018 - L 8 R 1031/17

    Sozialversicherungspflicht als Fremdgeschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 1 R 631/17
    Ungeachtet dessen ist auch nicht einmal im Ansatz ersichtlich, dass die Beigeladene wirtschaftlich wesentlich von dem gewährten Darlehen bzw. der Bürgschaft abhängig war, diese Abhängigkeit nur durch die Mitwirkung des Klägers vermieden werden konnte und dem Kläger deshalb auch bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Geschäftsführer ein die Beigeladene dominierender Einfluss hätte zukommen können (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R -, Rn. 27 m. w. N.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. April 2016 - L 8 R 761/15 -, juris Rn. 86; Urteil vom 17. Oktober 2018 - L 8 R 1031/17 -, juris Rn. 88).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 761/15

    Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführer; Abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 1 R 631/17
    Ungeachtet dessen ist auch nicht einmal im Ansatz ersichtlich, dass die Beigeladene wirtschaftlich wesentlich von dem gewährten Darlehen bzw. der Bürgschaft abhängig war, diese Abhängigkeit nur durch die Mitwirkung des Klägers vermieden werden konnte und dem Kläger deshalb auch bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Geschäftsführer ein die Beigeladene dominierender Einfluss hätte zukommen können (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R -, Rn. 27 m. w. N.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. April 2016 - L 8 R 761/15 -, juris Rn. 86; Urteil vom 17. Oktober 2018 - L 8 R 1031/17 -, juris Rn. 88).
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 1 R 631/17
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr. des Bundessozialgerichts [BSG], u. a. Urteil vom 29. August 2012 B 12 R 14/10 R -, Rn. 25; Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R -, Rn. 21; Urteil vom 16. August 2017 - B 12 KR 14/16 R -, Rn. 17; Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 13/17 R -, Rn. 16).
  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 1 R 631/17
    Eine materielle Bindungswirkung aufgrund einer Betriebsprüfung kann sich nur insoweit ergeben, als Versicherungs- und Beitragspflicht sowie -höhe im Rahmen der Prüfung personenbezogen für bestimmte Zeiträume durch gesonderten Verwaltungsakt festgestellt werden (BSG, Urteil vom 29. Juli 2003 - B 12 AL 1/02 R - Rn. 20; Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 AL 2/11 R - Rn. 24; Urteil vom 18. November 2015 - B 12 R 7/14 R - Rn. 18; Urteil vom 19. September 2019 - B 12 R 25/18 R -, Rn. 30) Zwar hat das BSG diese Rechtsprechung kürzlich weiterentwickelt und ausgesprochen, dass Betriebsprüfungen eine Schutzwirkung für Arbeitgeber zukommt, seit den Betriebsprüfungsstellen aufgegeben wurde, die geprüften Sachverhalte offenzulegen, wenn die Betriebsprüfung durch einen entsprechenden Verwaltungsakt abgeschlossen wurde (BSG, Urteil vom 19. September 2019 - B 12 R 25/18 -, Rn. 31 f.).
  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 1 R 631/17
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr. des Bundessozialgerichts [BSG], u. a. Urteil vom 29. August 2012 B 12 R 14/10 R -, Rn. 25; Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R -, Rn. 21; Urteil vom 16. August 2017 - B 12 KR 14/16 R -, Rn. 17; Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 13/17 R -, Rn. 16).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R

    Betriebsprüfung - Bestandskraft eines früheren Prüfbescheides - Erhebung einer

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2018 - L 12 BA 23/18

    Betriebsprüfung, Sozialversicherungspflicht, Beitragsnachforderung,

  • LG Ellwangen/Jagst, 01.08.2018 - 2 O 339/17
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